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Altersvorsorge & Alterssicherung

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge beginnt nicht erst mit dem Berufseintritt sondern muss auf Grund der veränderten Sachlage in der Gesetzlichen Rentenversicherung - GRV („Generationenvertrag“) so früh wie möglich begonnen werden.

Früher kannte man als Ergänzung zur GKV nur die Kapital-Lebensversicherung (KLV) oder die Private Rentenversicherung, um im Alter zusätzlich zur Rente noch eine möglichst hohe zusätzliche Einmalauszahlung zu erhalten. Die Erträge aus den KLV sind aber in den letzten Jahren so stark gesunken, so dass sie sich als Ergänzung zur Altersversorgung nur wenig eignen. Nur durch den Abschluss von Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen ist mittel- und langfristig die immer größer werdende sog. „Rentenlücke“ weitestgehend zu schließen. Die Veränderungen in den Steuergesetzen, z.B. Streichung der Steuerbefreiung nach 12 Jahren Laufzeit bei Neuabschlüssen (ab 1.1.2005), haben sich ebenfalls stark bemerkbar gemacht

Mit den staatlich verordneten Veränderungen im Rahmen des Alterseinkünfte-Gesetzes (nachgelagerte Besteuerung) haben sich für den Versicherungsnehmer weitere zu berücksichtigende Faktoren in der Kapitalbildung ergeben.

Es gibt die staatlich geförderten Produkte der „Betrieblichen Altersversorgung“ - BAV mit den verschiedenen Durchführungswegen, die der Arbeitgeber bestimmt. Hier wird durch Gehaltsumwandlung, d.h. Reduzierung des steuerpflichtigen Brutto-Einkommens und den damit verbundenen reduzierten Sozialvers.Beiträgen, ein beachtliches zusätzliches Rentenpolster aufgebaut, das aber staatlichen Regularien wie vorgeschriebene Auszahlungsmodalitäten, Höchstumwandlungsbeträge etc. unterliegt. Durch Einbeziehung der „Vermögenswirksamen Leistungen“ – VWL lässt sich der Eigenanteil weiter reduzieren. Daneben gibt es auch die sog. Riester- und Rürup-Renten die im Wesentlichen aus dem versteuerten Einkommen bestehen und besonders auch durch die staatlichen Zulagen oder steuerlichen Vorteile gezielt für z.B. Selbständige und / oder Ledige oder auch für kinderreiche Familien und Hausfrauen eingesetzt werden können. Des Weiteren gibt es nach wie vor die Private Altersvorsorge, die vom Kunden frei wählbar und bestimmbar ist.

 

Private Altersvorsorge

Je früher man mit der Bildung von privaten Rücklagen anfängt, desto geringer sind die monatliche Belastung und abhängig davon auch die spätere Höhe der Auszahlung (als Kapital oder Rente). Es werden in verschiedenen Risikoklassen Dach- oder Einzelfonds unter einem Versicherungsmantel, mit variabler Todesfallabsicherung, angeboten. Wichtig für die richtige Auswahl sind dabei aber auch die Garantieerklärungen der Versicherer (Höchststandsgarantieen, Beitragsgarantie, Rentengarantiefaktoren etc.), die dem Verbraucher die Auswahl zusätzlich erschweren.

Die Private Altersversorgung daher tritt immer mehr in den Vordergrund und wird von uns durch vielfältige Produkte der wichtigsten Versicherer am Markt für unsere Kunden und ihren Bedürfnissen ausgesucht. Auch die Nutzung der VWL-Zahlungen der Betriebe kann für die Altersvorsorge genutzt werden, dient aber den meisten Nutzern häufig der mittelfristigen Ansparung von Barvermögen. Wir wählen nach einer eingehenden Überprüfung (z.B. MetaCheck-Finanzanalyse und Dr.Kriebel-Rentenrechner) der vorhandenen Vorsorge, den realen Bedarf aus und wählen aus verschiedenen Modellen gemeinsam mit unseren Kunden eine geeignete Form aus, die so flexibel sein muss, dass zukünftige Veränderungen nach Möglichkeit langfristig berücksichtigt werden können, damit nicht bei jeder z.B. gesetzlichen Veränderung der begonnene Sparvorgang mglw. wieder unterbrochen werden muss. Bei der Auswahl berücksichtigen wir selbstverständlich auch die Bewertungen renommierter Rating-Agenturen (u.a. Franke & Bornberg) und zusätzlich die veröffentlichten Kennzahlen der Marktführer.

Betriebliche Altersvorsorge

Der Arbeitnehmer (AN) hat seit mehreren Jahren bereits den rechtlichen Anspruch auf BAV in Form von Brutto-Entgelt-Umwandlung in seinem Betrieb. Die Arbeitgeber (AG) als Versicherungsnehmer (VN) und Haftender für die Wahl der Zusatzrentenansprüche des AN, bestimmt einen der möglichen Durchführungswege:

1. Direktzusage
2. Unterstützungskasse
3. Direktversicherung
4. Pensionskasse
5. Pensionsfonds

Für Geschäftsführende Gesellschafter (GGF) gibt es zusätzlich ebenfalls betrieblich und staatlich geförderte Altersvorsorge-Modelle mit anderen Vorgaben oder in bestimmten Fällen (z.B. mitarbeitende Familienangehörige etc.) Arbeitszeit-kontenmodelle an.

Wir haben uns für diese Durchführungswege schulen lassen, teilweise in mehrtägigen Veranstaltungen mit Überprüfung und bieten bei Bedarfsanfragen geeignete Versicherer und moderne Tarife an.