Firmenprofil
Die AAV - Arndt & Arndt Vorsorge KG hat sich zum Ziel gesetzt, in Form einer Rundumbetreuung für den oder die jeweiligen Interessenten (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) im privaten und gewerblichen Bereich eine lebensbegleitende Planung und Verwaltung im sog. Teilbereich Vermögenssorge der Vorsorgevollmacht eigenständig durchzuführen bzw. über dazu berechtigte Kooperationspartner als Tippgeber sicherzustellen.
Die AAV - Arndt & Arndt Vorsorge KG erstellt anhand der ausgehändigten Unterlagen.
- einen Soll / Ist-Vergleich (wenn erforderlich auch als elektronisch erstellte Analyse)
- Dokumentenakten, die fortlaufend auf dem erforderlichen Stand gehalten werden
- Übermittlung der Daten in eine revisionssichere Datenbank Erstellung der Vorschläge / Entwürfe für eine notarielle Beurkundung,
- Erstellung der Endfassung einer selbstgefertigten General-/Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung gemeinsam mit den Vollmachtgebern u. Vollmachtsnehmern
Zur Zielerreichung und als Planungsgrundlage wird eine General-/Vorsorgevollmacht in den Mittelpunkt der persönlichen Lebensplanung der Kunden gestellt. Die AAV - Arndt & Arndt Vorsorge KG informiert dazu über das Betreuungsverfahren - gem. BGB § 1896 ff (ohne Rechts- u. Steuerberatung) - und ist bei der gesamten Vorbereitung sowie grundsätzlich kostenfreien Erstellung von General-/ Vorsorge-vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen beteiligt.
Für eine möglicherweise erforderlich werdende Rechts- u. Steuerberatung empfehlen / verweisen wir dazu an Partner (Anwälte / Notare, Steuerberater etc.), die mit uns kooperieren.
Im Bereich der Vermögenssicherung (Hypotheken, Darlehen, Umschuldung außergerichtliches Schuldenmanagement, Kreditvermittlung, private und gewerbliche Personen- und Sachversicherungen, Altersvorsorge, BAV etc.), stehen wir als Finanzdienstleister und registriertes Maklerunternehmen (Berechtigung nach § 34 c und § 34 d GewO) zur Prüfung und Vermittlung sowie Verwaltung von Versicherungen als Makler uneingeschränkt zur Verfügung. Wenn uns für die Vermittlung eines Produktes keine eigene Berechtigung (z.B. KWG) vorliegt, stellen wir als Tippgeber aus einem Netzwerk bundes- bzw. europaweit geeignete, geprüfte seriöse Kooperationspartner eine Verbindung her.
Zusätzlich vermitteln wir grundsätzlich je nach Bedarf weitere Service- und Dienstleistungen verschiedenster Art (z.B. teilstationäre Pflege / Tagespflege).
Die vom Bundesjustizministerium empfohlene Muster-Vorsorgevollmacht, ist dabei Arbeitsgrundlage und beinhaltet nachfolgende wesentliche Bausteine:
- Gesundheits- und Pflegesorge
- Gestaltung / Festlegung von Abläufen für die täglich erforderlichen, verbindlichen Rechtsgeschäfte bezogen auf Wohneigentum / Wohnung, Banken / Sparkassen, Gerichte, Ämter u. Behörden etc.)
- Vermögenssorge (im Sinne BJM-Vorschlag)
- Persönliche Festlegungen oder Vorschläge zur Betreuung von unmündigen Kindern oder Verbleib von Haustieren, aber auch besondere Bestattungswünsche /-verfahren, da die Vorsorgevollmacht im Regelfall über den Tod hinausgeht und vor Testamentseröffnung verschiedene Abwicklungen erleichtert.
In den o.a. erstgenannten drei Bereichen ist vor der Endfertigung einer General- / Vorsorgevollmacht eine ausführliche Bestandsaufnahme und Dokumentation für den Eigenbedarf des Vollmachtgebers und die vorgesehenen bevollmächtigten Person(-en) grundsätzlich erforderlich. Die AAV - Arndt & Arndt Vorsorge KG lehnt es dabei aber ab, direkt als Vollmachtnehmer eingesetzt zu werden. Nur im Rahmen der Vergabe von sog. Untervollmachten als fachliche Beratungsinstanz stimmt die AAV - Arndt & Arndt Vorsorge KG einer Einsetzung zu. Damit ist gewährleistet, dass die Vollmachtnehmer für den Fall einer plötzlichen Geschäftsunfähigkeit sofortige Mithilfe anbieten können.
Für den Teil „Vermögenssorge“ übernimmt die AAV - Arndt & Arndt Vorsorge KG die Bearbeitung und Analyse im zulässigen Rahmen selbst oder vergibt entsprechende Aufträge an die dazu berechtigten Partner weiter und fügt alle Teile abschließend in einem gemeinsamen Gespräch mit dem / den Auftraggeber/n und ggfs. den beabsichtigten Vollmachtnehmern zusammen.
Das Ergebnis der Auswertung bestimmt, ob die Erstellung einer Vorsorgevollmacht als rechtlich anerkannte Festlegung:
- mit den Unterschriften Vollmachtgeber / Vollmachtnehmer und eines unabhängigen Zeugen ausreicht oder
- zusätzlich eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung erforderlich wird, oder
- erst durch eine notarielle Beurkundung verbindlich wird.
Auf die mglw. zusätzlich erforderliche Rechts- und Steuerberatung etc. wird der Kunde nach Bestandsaufnahme hingewiesen. Die AAV - Arndt & Arndt Vorsorge KG nutzt als eigenständiger Kooperationspartner der Verschaeren AG, Dissen a. T. W. deren Kompetenznetzwerk (Fachanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.) oder stellt den Kontakt zu regional / örtlich vorhandenen Partnern her.